Verschiebung der EUDR

EU-Kommission verschiebt Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die umstrittene Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr zu verschieben. Ursprünglich sollte diese ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Doch es gab starke Kritik von Landwirten, Unternehmen und Drittstaaten, da viele Voraussetzungen für eine unbürokratische Umsetzung noch nicht geklärt sind. Besonders Kleinbauern in Ländern wie Lateinamerika und mittelständische Unternehmen hätten Schwierigkeiten gehabt, die neuen Regelungen fristgerecht umzusetzen. Auch im Europäischen Parlament wird dieser Vorschlag positiv aufgenommen.

Die Verschiebung gibt allen Beteiligten mehr Zeit, offene Fragen zu klären und Lösungen zu finden, die eine faire und praktikable Umsetzung ermöglichen. Das Ziel bleibt, Entwaldung wirksam zu bekämpfen, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen oder bestimmte Akteure zu benachteiligen. Die Entwaldung stellt weiterhin eine große Herausforderung für das Weltklima dar, aber der zusätzliche Zeitrahmen bietet die Chance, Maßnahmen sinnvoll und nachhaltig zu gestalten.

Fazit: Nachhaltigkeit mit Augenmaß

Wir finden die Verschiebung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist ein sinnvoller Schritt. Sie schafft Raum für Dialog und Verbesserungen, um eine erfolgreiche und faire Umsetzung sicherzustellen. Die nächsten Monate bieten nun die Gelegenheit, die Verordnung so zu gestalten, dass sie den globalen Kampf gegen die Entwaldung wirksam unterstützt, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen oder bestimmte Akteure zu benachteiligen. Und sie gibt Unternehmen und anderen Betroffenen die Chance sich noch intensiver darauf vorzubereiten und sich damit auseinander zu setzen.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft