DUALE TRANSFORMATION BEI MEDIAPRINT

Globale Ziele erreicht man nur gemeinsam! Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind für uns zwei Themen, die zunehmend zusammengehören. Als Unternehmen der Druck- und Medienbranche setzen wir uns mit den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auseinander und entwickeln unsere Prozesse kontinuierlich weiter.

Dabei verbinden wir unsere langjährige Erfahrung in der Printproduktion mit digitalen Technologien und bedarfsgerechten Produktionsmodellen. So können Auflagen flexibel an den tatsächlichen Bedarf angepasst und Produktions- und Lagerprozesse effizient gestaltet werden.

Unser Verständnis von verantwortungsvollem Wirtschaften konkretisieren wir unter anderem in unserem Code of Conduct (Verhaltenskodex) sowie durch die Orientierung an anerkannten Standards und Managementsystemen.

Mit unserer Mitgliedschaft im UN Global Compact und unserem Engagement für die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen setzen wir uns mit internationalen Nachhaltigkeitsthemen auseinander.

Auf dieser Seite geben wir einen Überblick über unser Nachhaltigkeitsmanagement, unsere Zertifizierungen, aktuelle regulatorische Anforderungen und konkrete Maßnahmen. Dabei legen wir Wert auf nachvollziehbare Informationen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Prozesse.

Im Fokus

  • Bedarfsgerechte Produktionen in großen und kleinen Auflagen dank weitestgehender Digitalisierung und Automatisierung. Damit bauen wir auf unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich und setzen klare Akzente für die Zukunft.
  • Zertifizierte Materialien und Lieferketten Bei der Auswahl unserer Materialien berücksichtigen wir neben Qualität und Produkteigenschaften auch relevante Anforderungen an Herkunft und Lieferkette. Unsere FSC®- und PEFC-Zertifizierungen schaffen dabei nachvollziehbare Standards für zertifizierte Papiere.
  • Tansparenz und externe Bewertungen Mit Plattformen wie EcoVadis und IntegrityNext schaffen wir zusätzliche Transparenz über unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten und unterstützen den Austausch mit Kunden und Geschäftspartnern.
  • Digitale Lösungen für Compliance und Nachhaltigkeit
    Wir unterstützen unsere Kunden bei digitalen Anforderungen rund um CSR-Reporting, Lieferkettensorgfaltspflichten, EUDR, Bill of Material und den Digitalen Produktpass.

Unser Anspruch ist es, Anforderungen frühzeitig zu erkennen, Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln und unseren Kunden verlässliche Lösungen für ihre aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzubieten. Dabei verbinden wir Druckkompetenz, Digitalisierung und bedarfsgerechte Produktion.

Unser Engagement für Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Digital Responsibility (CDR) ist nicht nur Teil unserer Unternehmenskultur, sondern auch eine wichtige Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern. Gemeinsam können wir mehr erreichen – für unsere Umwelt, unsere Gesellschaft und für zukünftige Generationen. Dies ist uns als familiengeführtes Unternehmen sehr wichtig.

Nachhaltigkeitsmanagement

Wo stehen wir? Was treibt uns an? Nachhaltigkeitsmanagement bedeutet für uns, relevante ökologische, soziale und wirtschaftliche Themen systematisch zu erfassen, Anforderungen zu bewerten und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten.

Dabei berücksichtigen wir sowohl gesetzliche und regulatorische Anforderungen als auch freiwillige Standards und Anforderungen unserer Kunden und Geschäftspartner.

Unser Nachhaltigkeitsmanagement umfasst unter anderem unser Energie- und Umweltmanagement, die nachhaltigkeitsbezogene Lieferketten- und Materialbeschaffung, die Berichterstattung sowie aktuelle regulatorische Themen wie EUDR, PPWR, ESPR und EmpCo.

Die folgenden Themen geben einen Überblick über die Bereiche, mit denen wir uns aktuell beschäftigen.

Unsere Teilnahme am UN Global Compact bildet einen Rahmen für unser Engagement für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Im Rahmen der Initiative orientieren wir uns an den zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.

Ein zentraler Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsmanagements ist die Wesentlichkeitsanalyse, die wir 2025 erstmals durchgeführt haben. Dabei haben wir relevante Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht unserer Stakeholder und für die Entwicklung unseres Unternehmens betrachtet und priorisiert.

Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und die Festlegung entsprechender Schwerpunkte. Dabei berücksichtigen wir auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen und prüfen, zu welchen Zielen unsere Aktivitäten einen konkreten Bezug haben.

Unser Anspruch ist es, Nachhaltigkeit systematisch zu betrachten, relevante Themen transparent zu machen und daraus konkrete Maßnahmen und Ziele für die weitere Entwicklung von mediaprint abzuleiten.

Qualität ist kein Zufall: Unser Qualitätsmanagement wacht permanent über die Einhaltung der eingeführten Standards und die Fertigungs- und Produktqualität. Qualitätsstandards und Fertigungsprozesse werden kontinuierlich analysiert, auditiert und optimiert. Laufende Investitionen in moderne Maschinen und intelligente technische Systeme sorgen dafür, dass wir unsere Anforderungen und die unserer Kunden erfüllen und sogar übertreffen.

Das integriertes Managementsystem der mediaprint GRUPPE wird jährlich vom TÜV Rheinland auditiert und zertifiziert, dies umfasst die Bereiche:

  • Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015)
  • Umweltmanagement (ISO 14001:2015)
  • Energiemanagement (ISO 50001:2011)
  • Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001:2018)


Unsere aktuellen Zertifikate finden Sie hier und auf unserem Unternehmensprofil des SAP Business Network.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln sich kontinuierlich weiter. Für Unternehmen wird es zunehmend wichtiger, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert zu erfassen, nachvollziehbar aufzubereiten und transparent zu kommunizieren.

Für mediaprint solutions ist die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard (Voluntary SME Standard) eine geeignete Grundlage, um unsere Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert darzustellen. Die Berichterstattung orientiert sich dabei an den für unser Unternehmen relevanten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Themen.

Wir nutzen den VSME-Standard gemeinsam mit der Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), um unsere Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert zu erfassen und zu veröffentlichen.

Unser Nachhaltigkeitsbericht schafft Transparenz darüber, wo wir aktuell stehen, welche Themen für uns wesentlich sind und welche Maßnahmen und Ziele wir daraus ableiten. Dabei greifen wir unter anderem auf Informationen aus unserem Energie- und Umweltmanagement sowie auf weitere Daten und Prozesse unseres Unternehmens zurück.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung verstehen wir dabei nicht als einmalige Aufgabe, sondern als fortlaufenden Prozess. Mit der regelmäßigen Erfassung und Weiterentwicklung unserer Daten und Maßnahmen schaffen wir eine Grundlage, um Entwicklungen nachvollziehbar zu machen und unseren Nachhaltigkeitsmanagement kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Auszüge unserer bisherigen Tätigkeiten im Energie- und Umweltmanagement:

  • Energieeffiziente Produktion
  • Modernisierung Klima- und Belüftungsanlage (inkl. Wärmerückgewinnung)
  • Dispersionslacke auf Wasserbasis
  • Mineralölfreie Druckfarben
  • Zentrale Farbversorgung
  • Strukturiertes Abfall-Recycling-Management
  • LED-Beleuchtung
  • Verwendung 100 % regenerativer Energien, teilweise durch eigene Photovoltaikanlage produziert
  • Digitaldruck ab Auflage 1 (Bedarfsgerechte Produktion)
  • Highspeed-Inkjetdruck
  • Umfangreiche Druckweiterverarbeitung mit Fadenheftung, Buchstraße und Registerstanzung, damit keine unnötigen Transportwege entstehen

Im Rahmen unserer ESG-Strategie setzen wir weiterhin konsequent auf ein unabhängiges Nachhaltigkeitsrating. Die aktuelle Bewertung durch EcoVadis bestätigt unseren eingeschlagenen Weg und zeichnet mediaprint erneut mit der Bronze-Medaille aus.


Wir gehören aktuell zu den TOP 35 % (Januar 2026), siehe nachfolgende Anerkennungsseite.


EcoVadis ist eine Plattform zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Das Bewertungssystem berücksichtigt verschiedene Themenbereiche und verwendet einen Fragebogen, der unter anderem an die Branche, Unternehmensgröße und den Standort des bewerteten Unternehmens angepasst wird.

Die Bewertung umfasst verschiedene Aspekte des Nachhaltigkeitsmanagements und basiert auf einer festgelegten Bewertungsmethodik. Unternehmen erhalten auf dieser Grundlage eine Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsleistung sowie Hinweise auf mögliche Weiterentwicklungsbereiche.

mediaprint solutions wird regelmäßig von EcoVadis bewertet. Im Januar 2026 erhielten wir eine Bronze-Medaille und gehörten damit zu den Top 35 % der von EcoVadis bewerteten Unternehmen.

Unser EcoVadis-Ergebnis ist außerdem in das bestehende mediaprint-solutions-Unternehmensprofil im SAP Business Network integriert und steht damit unseren Geschäftspartnern als Information zur Verfügung.


Das BAFA stellt mit sofortiger Wirkung (November 2025) die Prüfung und Einreichung von Unternehmensberichten nach §§ 12, 13 LkSG ein. Hintergrund ist das vom Bundeskabinett am 3. September 2025 beschlossene Gesetz zur Änderung des LkSG, das voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft tritt.

Die Europäische Union (EU) hat im April 2024 das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verabschiedet. Die „benötigten“ Änderungen im deutschen Lieferkettengesetz werden voraussichtlich 2026 erwartet.

mediaprint solutions stellt dennoch seinen Kunden umfassende Informationen für ein strukturiertes Lieferantenmanagement zur Verfügung. Unsere Kunden nutzen dafür unter anderem digitale Lösungen, wie Integrity Next.


Auf dieser Plattform pflegt mediaprint solutions ein Unternehmensprofil.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht vor, dass u.a. Papier, Pappe und Druckerzeugnisse der Zolltarifnummer 48, sofern diese auf Basis von Holz hergestellt werden, ab dem 30. Dezember 2026 (große und mittlere Unternehmen) bzw. ab dem 30. Juni 2027 (kleine und Kleinsterzeuger) nur noch dann in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Auszug HS-Code 48: PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE

  • 48 19 20 – Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
  • 48 20 10 – Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen
  • 48 20 20 – Hefte
  • 48 20 30 – Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckel
  • 48 20 40 – Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier
  • 48 20 50 – Alben für Muster oder für Sammlungen
  • 48 20 90 – andere
  • 48 21 – Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt
  • 48 21 10 – bedruckt
  • 48 21 90 – andere

Der HS-Code 49 wurde komplett aus dem Anhang gestrichen und fällt somit nicht mehr unter die EUDR, dazu zählen:

  • Bücher, Broschüren, Bilderbücher, Malbücher
  • Zeitungen, Zeitschriften
  • Briefmarken, Banknoten
  • Musiknoten
  • Karten und Pläne
  • Kalender aller Art, bedruckte Postkarten und Glückwunschkarten
  • Werbedrucke, Kataloge
  • Bilder, Fotografien
  • Pläne und Zeichnungen

NACHGELAGERTE MARKTTEILNEHMER für Produkte mit HS-Code 49

Neue Definition des „nachgelagerten Marktteilnehmers“(Downstream Operator) Artikel 2 Nr. 15 b: Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt, die unter Verwendung relevanter Erzeugnisse hergestellt wurden und Gegenstand einer Sorgfaltserklärung oder einer vereinfachten Erklärung sind.

Erzielte Vereinfachungen

  • Keine Pflicht, festzustellen, dass in der Lieferkette Sorgfaltspflichten eingehalten wurden
  • Keine Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung
  • Keine Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern
  • Aber: Pflicht zur Registrierung in TRACES (nur Nicht-KMU)
  • Pflicht zur Speicherung von Daten und erhaltenen Referenznummern (Erster nachgelagerte Marktteilnehmer)
  • Keine Verantwortlichkeit für die Produktkonformität
  • Aber: Pflicht, bei Informationen über mögliche Konformitätsrisiken Maßnahmen zu ergreifen

Die mediaprint GRUPPE kauft innerhalb von Europa und ist somit nachgelagerter Marktteilnehmer.

Aufbewahrung von Referenznummern
Der erste nachgelagerte Marktteilnehmer/Händler muss die Referenznummer der Sorgfaltserklärungen der Erstinverkehrbringer von relevanten Produkten sammeln und aufbewahren, ohne dass eine Weitergabe entlang der Lieferkette erforderlich ist.

Sammlung und Aufbewahrung von Informationen
Nachgelagerte Unternehmen müssen ferner folgende Informationen zu EUDR relevanten Produkten sammeln und für fünf Jahre speichern:

  • Namen
  • eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Handelsmarke
  • Postanschrift,
  • E-Mail-Adresse
  • Internetadresse

der Unternehmen, die von der EUDR erfasste Produkte (HS-Code 48) liefern bzw. an die relevante Produkte geliefert werden.

Sollten wir erster nachgelagerter Marktteilnehmer sein speichern wir die Referenznummmern, ansonsten die Informationen.

Jedes Unternehmen kann davon ausgehen „erster nachgelagerter Marktteilnehmer / Händler“ (first downstream operator trader) zu sein, wenn es von seinem Lieferanten eine Referenznummer erhält (FAQ 3.4/3.5), und

  • muss Referenznummern (RN) 5 Jahre aufbewahren und in der Lage sein, diese mit eingehenden
    (jedoch nicht mit ausgehenden) Produktströmen zu verknüpfen (FAQ 3.4 b)
  • Pflicht zur Weitergabe von Referenznummern liegt nur beim Erstinverkehrbringer
  • keine Pflicht für nachgelagerte Unternehmen, Referenznummer oder Status proaktiv bei Lieferanten zu erfragen
  • Ausnahme: wenn dem Unternehmen Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sein Lieferant ein Erstinverkehrbringer ist.
  • nachgelagertes Unternehmen kann in gutem Glauben davon ausgehen, dass Lieferanten keine Erstinverkehrbringer sind, wenn er keine Referenznummer erhält

Weiterführende Informationen:

Bundesverband Druck und Medien e.V.
https://www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit/entwaldungsfreie-druckprodukte

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html

Europäische Kommission

Bericht an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament über die Überprüfung der Vereinfachung der EUDR
https://environment.ec.europa.eu/publications/report-european-parliament-and-council-simplification-review-eudr_en
Verordnung
https://environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/regulation-deforestation-free-products_en
Leitlinien (Version 5)
https://green-forum.ec.europa.eu/publications/guidance-document-regulation-eu-20231115-deforestation-free-products_en
FAQ (Version 5)
https://environment.ec.europa.eu/publications/faq-eudr-implementation_en
Infografiken (Version 4)
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/0fd4de13-4371-11f1-8095-01aa75ed71a1/language-en

Bei den FSC®- und PEFC-zertifizierten Papieren setzen wir auf Materialien aus zertifizierten Lieferketten. Die Zertifizierung stellt dabei Anforderungen an die Herkunft der eingesetzten Materialien und an die Lieferkette.

Anfang September 2021 trat die Version 3-1 des FSC®-Produktketten-Standards in Kraft, damit sind Anforderungen zu Kernarbeitsnormen fester Bestandteil der FSC®-Produktketten-Zertifizierung. mediaprint solutions ist nach der neuen Version auditiert.

Weitere Informationen zu den FSC®-Kernarbeitsnormen finden Sie hier.

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und für mehr Transparenz im Markt zu sorgen. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Umweltversprechen, Nachhaltigkeitsaussagen und Umweltzeichen künftig stärker belegt und nachvollziehbar sein müssen.

Was bedeutet das für Sie?

Als Ihr Partner für nachhaltige Druck- und Medienlösungen unterstützen wir Sie dabei, belastbare Informationen für Ihre Produkt- und Unternehmenskommunikation bereitzustellen. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind nicht ohne Weiteres zulässig. Für generische Umweltaussagen gelten strengere Anforderungen an die zugrunde liegende Umweltleistung und deren Nachweis. Deshalb setzen wir auf transparente Daten, nachvollziehbare Prozesse und anerkannte Standards.

Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ stehen besonders im Fokus. Insbesondere produktbezogene Aussagen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beruhen, sind künftig grundsätzlich nicht zulässig. Entscheidend ist daher eine klare und nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Umweltwirkungen und der zugrunde liegenden Maßnahmen. (Quelle: EUR-Lex)

Die EmpCo-Richtlinie schränkt die Verwendung selbst entwickelter Nachhaltigkeits- und Umweltsiegel deutlich ein. Anerkannte und unabhängig geprüfte Zertifizierungen gewinnen dadurch weiter an Bedeutung. Unternehmen müssen Umweltinformationen nachvollziehbar dokumentieren können. Eine belastbare Datengrundlage wird damit zu einem wichtigen Bestandteil der Produktkommunikation und der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Aktuelle Entwicklung zu bereits in Verkehr gebrachten Waren

Für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, hat der Gesetzgeber kurzfristig eine besondere Regelung geschaffen. Bis September 2028 kann bei bestimmten Verstößen gegen die neuen EmpCo-Vorgaben im Einzelfall geprüft werden, ob ein Vorgehen gegen den Bestand verhältnismäßig ist. Dabei können unter anderem die Schwere des Verstoßes, bereits unternommene Anpassungsmaßnahmen sowie die Kosten und Umweltbelastungen einer Beseitigung berücksichtigt werden.

Das ist keine allgemeine Schonfrist: Die EmpCo-Anforderungen gelten seit dem 27. September 2026. Die Sonderregelung betrifft bestimmte bereits in Verkehr gebrachte Waren und bedeutet nicht, dass alte Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen generell weiterverwendet werden dürfen. Insbesondere fortdauernde Kommunikation auf Websites, in Social Media oder in gedruckten Werbemitteln muss EmpCo-konform sein. (Quelle: IHK Frankfurt am Main)

Sie haben Fragen oder sind unsicher bei einer Aussage?
Sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam schauen wir, was sich konkret und sauber, wie kommunizieren lässt.

Kristine Ilse

Head of Marketing & Sustainability

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Mit der europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, das Aufkommen an Verpackungsabfällen in allen Mitgliedstaaten deutlich zu senken, die Recyclingquoten nachhaltig zu erhöhen und den Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Zentrale Neuerungen der Verordnung sind unter anderem verbindliche Mindestanteile an Rezyklaten, strengere Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Vorgaben zur Kompostierbarkeit bestimmter Verpackungsarten sowie europaweit einheitliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Dadurch sollen Verpackungen künftig ressourcenschonender gestaltet und für Verbraucherinnen und Verbraucher besser verständlich werden.

Die EU-Verpackungsverordnung wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet und ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Pflichten und Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026, sofern in der Verordnung keine abweichenden Übergangsfristen oder spezifischen Anwendungszeitpunkte vorgesehen sind.

Als Druckerei produzieren wir keine Verkaufsverpackungen als eigenständiges Produkt. Unsere Druckprodukte – wie Bücher, Kataloge, technische Dokumentationen und Broschüren – sind grundsätzlich keine Verpackungen im Sinne der PPWR. Für Versand, Lagerung und Logistik nutzen wir jedoch Transport- und Versandverpackungen, wie Kartonagen, Paletten und Stretchfolien. Auch diese Verpackungen unterliegen den Vorgaben der PPWR.

Unser Umgang mit Versand- und Transportverpackungen

Bereits heute setzen wir verschiedene Maßnahmen um, um den Einsatz von Versand- und Transportverpackungen möglichst ressourcenschonend zu gestalten:

  • Einsatz von Pool- und Mehrwegsystemen
    Mit ausgewählten Kundinnen und Kunden arbeiten wir bereits mit Pool-Lösungen, z. B. mit Kleinstladungsträgern sowie Europaletten in etablierten Tausch- und Poolsystemen. Wir versuchen Einwegpaletten möglichst zu vermeiden und setzen diese nur auf Kundenwunsch ein.
  • Reduzierung von Verpackungsmaterial
    Unsere Versandkonzepte sind auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Verpackungen ausgelegt. Überflüssige Umverpackungen und Füllstoffe werden konsequent vermieden.
  • Papierbasierte Füllmaterialien
    Wo Füllmaterial erforderlich ist, setzen wir ausschließlich auf papierbasierte Lösungen und verzichten auf Kunststofffüllstoffe.
  • Recyclingfähigkeit im Fokus
    Bei Kartonagen und sonstigen Verpackungsmaterialien achten wir auf eine gute Recyclingfähigkeit und bevorzugen etablierte, gut sortierbare Materialien.

Weiterentwicklung im Rahmen der PPWR

Im Jahr 2026 werden wir unsere bestehenden Versand- und Logistikprozesse gezielt im Hinblick auf die Anforderungen der PPWR überprüfen und weiterentwickeln. Ziel ist es, bestehende Maßnahmen zu optimieren und – wo sinnvoll – weitere Verbesserungen umzusetzen, um Verpackungsabfälle zu reduzieren und den Einsatz von Mehrweg- und recyclingfähigen Lösungen weiter auszubauen.

Umgang mit den Anforderungen der PPWR

Sie können darauf vertrauen, dass wir die Entwicklungen im Zusammenhang mit der europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) kontinuierlich beobachten und die sich daraus ergebenden Anforderungen sorgfältig bewerten und umsetzen. Dabei sind wir uns unserer jeweiligen Rollen innerhalb der Lieferkette bewusst. Abhängig von der konkreten Ausgangssituation können wir im Sinne der Verordnung als Vertreiber, Fulfillment-Dienstleister sowie in Ausnahmefällen auch als Erzeuger auftreten.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage treten zum 12. August 2026 folgende wesentliche Verpflichtungen für die einzelnen Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungswertschöpfungskette in Kraft:

Verpflichtungen des Erzeugers

Der Erzeuger einer Verpackung – in der Regel der Markeninhaber oder Auftraggeber des verpackten Produkts – ist für die Konformität der Verpackung aus den Anforderungen der PPWR verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Durchführung einer Konformitätsbewertung,
  • die Erstellung einer technischen Dokumentation,
  • die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung sowie
  • die Aufbewahrung dieser Unterlagen über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
Verpflichtungen von Vertreibern und Fulfillment-Dienstleistern

Wirtschaftsakteure, die verpackte Produkte vertreiben oder Fulfillment-Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, die Konformität der von ihnen bereitgestellten Verpackungen angemessen zu überwachen. Darüber hinaus haben sie sicherzustellen, dass die jeweils vorgeschriebenen Kennzeichnungen vorhanden sind. Hierzu zählen insbesondere die Angabe einer Postanschrift sowie einer elektronischen Kontaktmöglichkeit, beispielsweise in Form einer Internetadresse oder E-Mail-Adresse, auf den betroffenen Versandverpackungen.

Informationspflichten unserer Verpackungslieferanten

Lieferanten und Verpackungsproduzenten von leeren Verpackungen und Verpackungsmaterialien unterliegen ihrerseits umfangreichen Informations- und Nachweispflichten. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden die für die Erfüllung der Anforderungen der PPWR erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Materialzusammensetzungen, enthaltenen Stoffen sowie weitere Nachweise gemäß den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung, jeweils unter Berücksichtigung der festgelegten Übergangs- und Anwendungsfristen.

Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten

Da innerhalb der mediaprint Group keine Verpackungen hergestellt werden, sind wir bei der Erfüllung verschiedener Dokumentations- und Nachweispflichten auf die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung entsprechender Informationen durch unsere Lieferanten von Versand-, Transport- und Verpackungszusatzmaterialien angewiesen.

Wir stehen hierzu bereits mit unseren Lieferanten im Austausch und fordern die erforderlichen Informationen und Nachweise systematisch an. Dies dient nicht nur der Erfüllung unserer eigenen gesetzlichen Verpflichtungen, sondern auch der Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden, die ihrerseits auf diese Informationen angewiesen sind, um ihren gesetzlichen Nachweis-, Dokumentations- und Konformitätspflichten nachkommen zu können.

Unser Ziel ist es, die Anforderungen der PPWR fristgerecht und rechtskonform umzusetzen sowie ein hohes Maß an Transparenz entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Gleichzeitig nutzen wir die Anforderungen der Verordnung als Anlass, unsere Verpackungs- und Versandprozesse weiterzuentwickeln und den Einsatz von Mehrweg- und recyclingfähigen Lösungen zu prüfen.

weiteres Vorgehen bei mediaprint

Die ab dem 12.08.2026 von unseren Lieferanten in Verkehr gebrachten Verpackungen und Versandmaterialien werden im Hinblick auf die jeweils geltenden Anforderungen der PPWR geprüft. Für bereits vor dem Geltungsbeginn der jeweiligen Anforderungen in Verkehr gebrachte Verpackungen gelten die in der PPWR vorgesehenen Übergangs- und Bestandsregelungen. Diese Materialien werden im Rahmen der geltenden Regelungen weiterhin verwendet.

Wir prüfen unsere bestehenden Prozesse und Dokumentationen fortlaufend und passen sie an die jeweils geltenden Anforderungen und Auslegungen der PPWR an.

Am 13. Dezember 2024 trat die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation) in Kraft. Diese löste die bisherige Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 ab. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat einen Artikel für die Pflichen für Verlage veröffentlicht.

Unseren Angeboten und Auftragsbestätigen können Sie die eingesetzten Kernmaterialen entnehmen. Fragen zu REACH und RoHS haben wir auf unserem Integrity-Next-Unternehmensprofil beantwortet.

Sollten Sie für Ihre Risikoanalyse eine detaillierte Stückliste (BOM – Bill of Material) benötigen, stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage die eingesetzen Materialien und technischen Datenblätter zur Verfügung.

Sollten Sie Anforderungen in Bezug auf Sicherheit von Spielzeug (EN 71) haben empfehlen wir die LEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG – BÜCHER. Sprechen Sie uns gerne an.

mediaprint solutions ist wichtiger Teil Ihrer Lieferkette und setzt auf starke Mitgliedschaften für Effizienz und Innovation. Der regelmäßige Austausch mit unterschiedlichen Experten und Fachverbänden, anderen Branchen und der Forschung ist Teil unserer DNA. So gestalten wir die Kernthemen unseres Umfelds aktiv mit: Große Strömungen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung, aber auch aktuelle Trends wie etwa Onlineprint, Mass Customization, Künstliche Intelligenz, Programmatic Print und Industrie 4.0!



Unsere Mitgliedschaft im Spitzencluster it´sOWL (Intelligente Technische Systeme OstWestfalenLippe) treibt uns an, mit Forschung und Innovation Herausforderungen durch Technologie intelligent zu lösen (it´s OWL Unternehmensseite mediaprint solutions).

Um für nachhaltige Produkte, nachhaltige Geschäftsprozesse und eine nachhaltige Arbeitswelt zu sorgen, erschließt der Spitzencluster
it´s OWL mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen neue Technologien und Anwendungen. Die neue Strategie Industrie.Zero, die Nachhaltigkeit durch Technologie fördert, setzen Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus OstWestfalenLippe in Projekten um. Das Ziel: Die Region OstWestfalenLippe soll sich so zu einer Modellregion für nachhaltige Wertschöpfung entwickeln.


Den digitalen Produktpass (Ecodesign for Sustainable Products Regulation(ESPR)) sehen wir als große Chance für nachhaltigkeitsbezogene Produktinformationen. Die vielen neuen gesetzlichen Bestimmungen sind herausfordernd – jedoch sind wir uns sicher, dass wir durch intelligente Systemverknüpfungen und offene APIs (Application Programming Interfaces oder Programmierschnittstellen) mehr Transparenz und Sicherheit für unsere Dienstleistung und Ihre Produkte schaffen können. Im branchenübergreifenden Austausch im Spitzencluster itsOWL wird dies möglich.

Der erste digitale Produktpass für Bücher

mediaprint solutions entwickelt den ersten digitalen Produktpass für Bücher, um Transparenz und Nachhaltigkeit in der Buchproduktion zu fördern. Damit möchten wir einen Beitrag zur Produkttransparenz und zur nachhaltigen Gestaltung von Lieferketten leisten – in enger Abstimmung mit technologischen Standards, aktuellen regulatorischen Entwicklungen und dem branchenübergreifenden Austausch im Spitzencluster itsOWL und mit dem Responsible Publishing Net.

Die Attributliste für unseren digitalen Produktpass basiert auf bewährten Standards der Buchbranche: Im Zentrum steht ONIX, das weltweit genutzte Format zur Beschreibung von Buchmetadaten. Ergänzt wird es durch die praxisnahen Empfehlungen des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB), das die spezifischen Anforderungen des deutschsprachigen Markts widerspiegelt.

Doch wir sind noch einen Schritt weiter gegangen: Aufbauend auf diesen Grundlagen haben wir unsere eigene Erfahrung und unser Verständnis der Produktionsprozesse, Materialflüsse und digitalen Möglichkeiten eingebracht. Daraus ist eine Struktur entstanden, die weit mehr ist als eine technische Liste – sie ist ein praxisnahes Werkzeug, das Transparenz schafft, Prozesse vernetzt und die Buchbranche auf kommende Anforderungen vorbereitet.

Weitere Informationen unter: https://mediaprint.de/erster-digitaler-produktpass-fuer-buecher-mediaprint-solutions/
Direkt zum Demonstrator: https://id.print-dpp.org/01/04260574670009/10/bxt-WK0004

Bei der Produktion von Druckerzeugnissen entstehen Treibhausgasemissionen. Auf Wunsch können Sie Ihr Druckprodukt bei mediaprint mit einem finanziellen Klimabeitrag bestellen.

Mit dem finanziellen Klimabeitrag unterstützen Sie ein von ClimatePartner ausgewähltes Klimaschutzprojekt. Informationen zum Projekt und zum finanziellen Beitrag werden transparent dokumentiert.

Über eine speziell für Sie erstellte ID-Nummer im Label und eine Tracking-URL können Sie die für Ihr Druckprodukt ermittelten Emissionen, den finanziellen Klimabeitrag und das unterstützte Klimaschutzprojekt nachvollziehen.

Wir gehören zu den UmDEX-Premium-Dienstleistern. UmDEX ist unabhängig, moderiert und faktenbasiert. Für Druckereien kostenfrei, die Daten werden unabhängig durch eine Redaktion recherchiert. Weitere Informationen finden Sie auf der UmDEX-Webseite.

Mit einer langjährigen Zertifizierung nach PSO (ISO 12647) und PSD (ISO 15311) stellen wir einen reibungslosen Druckablauf sicher. Wir erfüllen somit die hohen Qualitätsanforderungen des international anerkannten Standards für die Druckproduktion und die farblichen Vorgaben (inkl. Proofs) unserer Auftraggeber.

Unsere Zertifizierung und die regelmäßige Auditierung erfolgt über den UGRA-zertifizierten (https://www.ugra.ch) Experten Andreas Leveke (https://farb-wert.de).

Umwelt. Bewusst. Drucken.

Als Mitglied im Verband Druck und Medien beschäftigen wir uns aktiv mit aktuellen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen der Druckbranche. Gemeinsam mit dem Verband unterstützen wir die Kampagne „Umwelt. Bewusst. Gedruckt.“

Die Initiative setzt sich mit den ökologischen Aspekten von Druck, Papier und Produktionsprozessen auseinander und möchte eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen fördern.

Auch für uns ist es wichtig, Umweltwirkungen nicht pauschal zu bewerten, sondern konkrete Materialien, Produktionsprozesse, Lieferketten und Daten zu betrachten.

Mehr Informationen zur Initiative finden Sie hier.

Fakten statt Mythen

Eine internationale Vereinigung, deren Arbeit wir verfolgen, ist Two Sides. Die Initiative wurde 2008 von Mitgliedern der grafischen Industrie ins Leben gerufen, um den Austausch innerhalb der Branche zu fördern und Informationen rund um Druck, Papier und Papierverpackungen bereitzustellen. Gerade bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen ist es wichtig, Fakten und Annahmen voneinander zu unterscheiden. Two Sides stellt hierzu Informationen und Quellen zu häufig diskutierten Themen rund um Papier und Print bereit.

Mehr Informationen finden Sie bei Two Sides – Mythen und Fakten.

Zertifizierungen bei mediaprint

Sie haben Fragen oder wollen sich austauschen –
Sprechen Sie mich gerne an!

Kristine Ilse

Head of Marketing & Sustainability

T +49 (0) 5251 522-574
E-Mail senden

mediaprint solutions supports the Sustainable Development Goals
Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde von den Vereinten Nationen nicht genehmigt 
und spiegelt nicht die Ansichten der Vereinten Nationen oder ihrer Beamten oder Mitgliedstaaten wider.