Verlängerung der Frist zur Förderung für Verlage

Schon vor einiger Zeit hat die Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Verlage sowie kleinere Buchhandlungen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Verlage erhalten eine Förderung für Druck- und Produktionskosten von neu erscheinenden Büchern, E-Books, Hörbüchern und Kalendern; Buchhandlungen können Zuschüsse für die Digitalisierung deren Vertriebswege beantragen.

Jetzt wurde die Frist verlängert, Anträge können noch bis 30. April 2021 eingereicht werden.

Daher möchten wir Sie erinnern und informieren, dass Sie  einen Förderzuschuss von 7.500 Euro beantragen und bei nachhaltiger Produktion bis zu 10.000 Euro. Dabei sind Druckkosten wie Papier, Druck inkl. Einrichtungskosten und Farbe, buchbinderische Verarbeitung und Bereitstellung bei gedruckten Büchern und Hörbüchern (Booklets) genauso wie Produktionskosten, z.B. Satz und Lithographie, Lektorat und Korrektorat, Illustration und Layout, förderfähig.

Der Wandel, den die Corona-Krise mitgebracht hat, können Sie nun aktiv und erfolgreich in die Hand nehmen, Vertriebswege differenzierter aufstellen und Geschäftsprozesse digitalisieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verlagswesen sind wir Experten für das Thema Digitalisierung in der Branche. Die Corona-Krise hat uns noch einmal das gezeigt, was wir eigentlich seit vielen Jahren schon wissen: Geschäftsprozesse müssen vernetzt, digital und unabhängig sein.

Jetzt ist Zeit zu handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Geschäftsprozesse vielfältig zu gestalten. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrem Weg aus der Krise. Wir lösen beeindruckend einfach.

Sie möchten mehr über den Antrag zur Förderung erfahren, dann kontaktieren Sie jetzt unsere Experten!

Oder bewerben Sie sich bis zum 30. April 2021 direkt beim Börsenverein!

Informationen zu den Fördervoraussetzungen

Börsenverein Kontaktformular