Fristverlängerung des Programms NEUSTART KULTUR

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, um Verlage sowie kleinere Buchhandlungen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Jetzt werden die Fristen der beiden Förderprogramme von Neustart Kultur für Verlage und Buchhandlungen verlängert und zusätzlich können Verlage einen Titel mehr zur Förderung einreichen.

Die Fristen der beiden Förderprogramme für Verlage und Buchhandlungen verlängern sich wie folgt:

  • Der Antrag muss bis 30. Juni 2021 eingereicht sein.
  • Die Maßnahmen müssen bis zum 30. November 2021 umgesetzt sein.

Der Wandel, den die Corona-Krise mitgebracht hat, können Sie nun aktiv und erfolgreich in die Hand nehmen, Vertriebswege differenzierter aufstellen und Geschäftsprozesse digitalisieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verlagswesen sind wir Experten für das Thema Digitalisierung in der Branche. Die Corona-Krise hat uns noch einmal das gezeigt, was wir eigentlich seit vielen Jahren schon wissen: Geschäftsprozesse müssen vernetzt, digital und unabhängig sein.

Jetzt ist Zeit zu handeln. Wir helfen Ihnen, Ihre Geschäftsprozesse vielfältig zu gestalten. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrem Weg.

Sie möchten mehr über den Antrag zur Förderung erfahren, dann kontaktieren Sie jetzt unsere Experten!

Oder bewerben Sie sich bis zum 30. Juni 2021 direkt beim Börsenverein!

Informationen zu den Fördervoraussetzungen

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